Bewegliche Ferientage

In Baden-Württemberg gibt es in der Regel zusätzlich zu den vorgegebenen Ferienterminen zwischen 3 und 5 bewegliche Ferientage. Die Anzahl wird vom Kultusministerium festgelegt. Entsprechend er aktuellen Planung gelten für die kommenden Jahre folgende Zahlen:

  • 2023/2024: fünf bewegliche Ferientage
  • 2024/2025: fünf bewegliche Ferientage
  • 2025/2026: drei bewegliche Ferientage
  • 2026/2027: vier bewegliche Ferientage
  • 2027/2028: vier bewegliche Ferientage
  • 2028/2029: fünf bewegliche Ferientage
  • 2029/2030: fünf bewegliche Ferientage

Zu den beweglichen Ferientagen erhalten die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nach § 8 der Lehrkräfte-ArbeitszeitVO vom 8. Juli 2014 (GBl. S. 311), die zuletzt durch Verordnung vom 19. Juli 2022 (GBl. S. 424) geändert worden ist, in jedem Schuljahr drei unterrichtsfreie Tage, die entsprechend der Regelung für bewegliche Ferientage festzulegen sind.

Diese Ferientage kann eine Schule aber nicht einfach eigenständig festlegen, sondern in Gemeinden mit mehreren Schulen setzen die Verantwortlichen die beweglichen Ferientage für alle Schulen einheitlich fest. Über die Termine für die beweglichen Ferientage entscheidet die Schulkonferenz mehrheitlich und mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Dabei sollen sie besondere örtliche Verhältnisse berücksichtigen.

Auch die zusätzlichen unterrichtsfreien Tage legen die Schulen auf dem gleichen Wege fest.

Da die Lindenschule sehr klein ist, müssen wir uns bei den beweglichen Ferientagen und den unterrichtsfreien Tagen am Bildungszentrum orientieren.

Unsere Termine für die beweglichen Ferientage finden Sie in unserem Kalender.