Beurlaubung (Religion / Weltanschaungsgemeinschaften)

Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Schulbesuchsverordnung im Schuljahr 2024/2025

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